vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftungsfalle fremdhändige Testamente

ThemaRA Dr. Carina Romanek/DDr. Christoph SchmettererZak 2022/644Zak 2022, 347 Heft 18 v. 18.11.2022

§ 579 ABGB enthält Formvorschriften für fremdhändige Testamente, deren Nichteinhaltung nach § 601 ABGB dazu führt, dass kein gültiges Testament vorliegt. Fremdhändige Testamente müssen vor Zeugen errichtet werden, die "auf der Urkunde" unterschreiben müssen.11Die Streichung des erklärenden Zusatzes, dass Zeugenunterschriften auf dem Umschlag nicht genügen, durch das ErbRÄG 2015 bedeutete keine inhaltliche Änderung. Dieses Erfordernis ist der wesentliche Punkt einer Serie von Entscheidungen des OGH zur Formgültigkeit fremdhändiger Testamente aus mehreren Blättern.22RIS-Justiz RS0132929. Nach dieser Rsp müssen derartige Testamente eine einheitliche Urkunde bilden, wobei die Urkundeneinheit entweder äußerlich, durch Verbindung der einzelnen Blätter, oder innerlich, durch den Text, geschehen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte