In 7 Ob 106/22x legte der OGH die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (ABUB 2007) dahin aus, dass Umsatzrückgänge aufgrund des Betretungsverbots für Kundenbereiche während des ersten COVID-19-Lockdowns nicht von der Versicherung gedeckt sind. Ein Betretungsverbot für Kundenbereiche sei nicht mit Quarantänemaßnahmen gegen den Betriebsinhaber gleichzusetzen. Die gegenteilige, zu anderen Fassungen der Versicherungsbedingungen entwickelte Auffassung von Prader/Weber (COVID-19 - ein Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige? Zak 2020/264, 164) überzeugte den OGH nicht.