Mit der WGG-Novelle 2022 wurde ua eine Spekulationsfrist bei sofortiger Eigentumsbegründung eingeführt, die am 1. 7. 2022 in Kraft getreten ist. Gem § 15i WGG hat der Eigentümer im Fall der Weiterveräußerung innerhalb von 15 Jahren an eine nicht privilegierte Person die Differenz zwischen dem Verkehrswert im Zeitpunkt seines Erwerbs und dem von ihm gezahlten Kaufpreis an die Bauvereinigung zu zahlen. Diese Zahlungspflicht ist durch ein Vorkaufsrecht abgesichert. Die Autorin geht näher auf diese Regelung ein. Ua vertritt sie die Ansicht, dass der Zahlungsanspruch bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags mit der Bauvereinigung entsteht, aber erst mit der Vorschreibung nach Weiterveräußerung fällig wird. § 15i WGG sei auch beim Soforterwerb von Baurechtseigentum sowie von Reihen- oder Einfamilienhäusern anwendbar. Nicht erfasst seien Garagen und Kfz-Abstellplätze. Die Spekulationsfrist gelte nach dem Übergangsrecht nur für nach Inkrafttreten abgeschlossene Kaufverträge.