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Verletzung der Pistensicherungspflicht wegen des zu hoch gespannten Fangnetzes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/629Zak 2022, 337 Heft 17 v. 28.10.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304

Ein Fangnetz am Pistenrand muss so gespannt werden, dass die Unterkante bis zur Schneeauflage reicht. Wenn

Seite 337


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