WEG: § 10 Abs 3, § 35 Abs 1
Wenn endgültig feststeht, dass ein im Planungszustand in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenes Objekt nicht errichtet wird, erlischt das Wohnungseigentum wie im Fall des Untergangs (§ 35 Abs 1 WEG). Dies zwingt in weiterer Folge zur Neufestsetzung der Nutzwerte.