Nach § 8 Z 2 der AGB von eBay müssen von Nutzern abgegebene Bewertungen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. In einem Verfahren, in dem ein Verkäufer von einem Käufer die Entfernung einer Bewertung auf eBay forderte, hat der dt BGH (VIII ZR 319/20) entschieden, dass es sich bei der Formulierung "Versandkosten Wucher!!" um ein auch nach den AGB zulässiges, die Grenze der Schmähkritik nicht übersteigendes Werturteil handelt. Aus dem Sachlichkeitsgebot sei keine strengere Beschränkung für Bewertungskommentare ableitbar.