vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzen der Rechtsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in Salzburg

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/592Zak 2022, 317 Heft 16 v. 14.10.2022

ABGB: § 867

Sbg FeuerwehrG: § 36 Abs 8

Vertretungshandlungen können einer bloß teilrechtsfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (hier: Freiwillige Feuerwehr) nur in den Grenzen ihrer Teilrechtsfähigkeit zugerechnet werden. Außerhalb der Teilrechtsfähigkeit kann die juristische Person nicht berechtigt oder verpflichtet werden. Die Vertretungshandlung könnte nur für den Rechtsträger der teilrechtsfähigen Person wirksam sein, sofern der Vertreter in Wahrheit mit entsprechender Vertretungsmacht für diesen einschreiten wollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte