ABGB: § 649, § 897
OÖ GVG: § 4
Beim Erfordernis der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung handelt es sich um eine gesetzlich aufschiebende Bedingung. Bis zum Bedingungseintritt besteht ein Schwe-
ABGB: § 649, § 897
OÖ GVG: § 4
Beim Erfordernis der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung handelt es sich um eine gesetzlich aufschiebende Bedingung. Bis zum Bedingungseintritt besteht ein Schwe-