ZPO: § 52
Durch die Beantwortung des Rekurses, der sich gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung richtet, entsteht ein Zwischenstreit, in dem gesondert über den Kostenersatz für dieses Rechtsmittelverfahren zu entscheiden ist.
ZPO: § 52
Durch die Beantwortung des Rekurses, der sich gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung richtet, entsteht ein Zwischenstreit, in dem gesondert über den Kostenersatz für dieses Rechtsmittelverfahren zu entscheiden ist.