WEG: § 36 Abs 1
Der Wohnungseigentümer hat einen Balkon baurechtlich konsenswidrig errichtet, leistet dem Rückbauauftrag der Baubehörde nicht Folge und setzt zudem die anderen Wohnungseigentümer der Gefahr verwaltungsrechtlicher Zwangsmaßnahmen aus, weil er sie aktiv daran hindert, dem auch an sie gerichteten baubehördlichen Auf-