vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhaltliche Anforderungen an obligatorische Streitschlichtungsvereinbarungen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/524Zak 2022, 278 Heft 14 v. 9.9.2022

ZPO: § 581, § 582

EheG: § 55a Abs 2

Die Vereinbarung einer obligatorischen Streitschlichtung muss inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, die aus den gesetzlichen Streitschlichtungsregelungen (wie § 8 VerG oder Art III ZivRÄG 2004) abgeleitet werden können. Insb muss die Auswahl und Bestellung der Schlichter, der Schlichtungsort und die Höchstdauer der vorgerichtlichen Streitbeilegung geregelt sein. Ansonsten ist die Streitschlichtungsklausel mangels Bestimmtheit unwirksam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte