AHG: § 1 Abs 1
AHK: § 12, § 13 Abs 1
Die Passivlegitimation für Amtshaftungsansprüche richtet sich nicht nach der organisatorischen, sondern der funktionellen Zuordnung des schuldhaft handelnden Organs.
AHG: § 1 Abs 1
AHK: § 12, § 13 Abs 1
Die Passivlegitimation für Amtshaftungsansprüche richtet sich nicht nach der organisatorischen, sondern der funktionellen Zuordnung des schuldhaft handelnden Organs.