AnerbG: § 3
ABGB: § 805
Wenn ein gesetzlicher Miterbe einer Verlassenschaft, zu der ein Erbhof zählt, das Erbe ohne Wirkung für seine Nach-
AnerbG: § 3
ABGB: § 805
Wenn ein gesetzlicher Miterbe einer Verlassenschaft, zu der ein Erbhof zählt, das Erbe ohne Wirkung für seine Nach-