ABGB: § 603, § 883
Nach stRsp wird die für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebene Notariatsaktsform durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs substituiert. Dies gilt auch im Fall einer Schenkung auf den Todesfall.
OGH 23. 6. 2022, 5 Ob 247/21s
ABGB: § 603, § 883
Nach stRsp wird die für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebene Notariatsaktsform durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs substituiert. Dies gilt auch im Fall einer Schenkung auf den Todesfall.
OGH 23. 6. 2022, 5 Ob 247/21s