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Verkehrssicherungspflichten nach einem Elementarereignis

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/482Zak 2022, 258 Heft 13 v. 19.8.2022

ABGB: § 1295 Abs 1

Die Folgen eines vereinzelten Elementarereignisses (hier: Starkregen) sind in Bezug auf Verkehrssicherungspflichten nicht mit regelmäßig wiederkehrenden winterlichen Witterungsbedingungen zu vergleichen. Für den ersten Fall muss grundsätzlich keine Vorsorge getroffen werden, um eine möglichst rasche Reaktion sicherzustellen.

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