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Irrtumsanfechtung wegen Überschreitung der Gewerbeberechtigung als Baugewerbetreibender

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/471Zak 2022, 255 Heft 13 v. 19.8.2022

ABGB: § 873

GewO: § 32 Abs 1 Z 1, § 99 Abs 2

Gem § 873 S 2 ABGB handelt es sich bei einem Irrtum darüber, dass der Vertragspartner über die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügt, um einen wesentlichen Irrtum, der bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Irrtumsanfechtung berechtigt.

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