ABGB: § 788
Bei der Bewertung einer hinzurechnungspflichtigen Schenkung ist ein Nutzungsrecht, das sich der Erblasser vorbehalten hat, nicht wertmindernd zu berücksichtigen, wenn es mit seinem Tod erloschen ist (hier: Vorbehalt eines lebenslangen persönlichen Wohnrechts an der geschenkten Liegenschaft).