Der nach den Akteuren des Pauschalreiserechts (Reiseveranstalter, Vermittler, Reisender) gegliederte Beitrag geht insb näher auf die Pauschalreisedefinition ein. Weiters vertritt der Autor ua die Ansicht, dass der Pauschalreisevertrag bei Familienreisen nur mit dem Buchenden als Vertragspartner zustande kommt. In Bezug auf die mitreisenden Familienmitglieder handle es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. Hingegen sollte seiner Auffassung nach bei Gruppenreisen davon ausgegangen werden, dass der Buchende als Stellvertreter auftritt und alle Mitreisenden selbst Vertragspartner werden (anders 8 Ob 101/10a = Zak 2011/324, 174).