ABGB: § 918
Bei der Bestellung einer Einbauküche für ein noch im Bau befindliches Haus sagte der Werkunternehmer dem Besteller einen Installationsplan für die bauseits herzustellenden Wasser- und Elektroanschlüsse zu. Bei dieser Sachlage
Seite 233
ABGB: § 918
Bei der Bestellung einer Einbauküche für ein noch im Bau befindliches Haus sagte der Werkunternehmer dem Besteller einen Installationsplan für die bauseits herzustellenden Wasser- und Elektroanschlüsse zu. Bei dieser Sachlage
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