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Keine Unwirksamkeit des Notariatsakts wegen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/431Zak 2022, 233 Heft 12 v. 5.8.2022

NO: § 52

Gem § 52 NO trifft den Notar eine Belehrungspflicht. Das Ausmaß der Belehrung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ein Verzicht der Parteien auf die Belehrung ist möglich.

Ein Verstoß des Notars gegen seine Belehrungspflicht führt nicht zur Unwirksamkeit des Notariatsakts.

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