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Fremdhändige letztwillige Verfügung auf mehreren Blättern - keine Urkundeneinheit durch Textfortsetzung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/427Zak 2022, 232 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 579 Abs 1, § 601

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere oder innere Urkundeneinheit miteinander verbunden sind.

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