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Keine Videoeinvernahme von in der Schweiz aufhältigen Zeugen

ThemaDr. Adrian Zwettler, MA, BAZak 2022/420Zak 2022, 227 Heft 12 v. 5.8.2022

Gerade bei im Ausland aufhältigen Zeugen kann eine Videoeinvernahme den Verfahrensaufwand erheblich reduzieren, wovon die Praxis gerade seit COVID-19 auch regen Gebrauch macht. Befindet sich der Zeuge in der Schweiz, drohen aber sogar strafrechtliche Konsequenzen.

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