ABGB idF vor ErbRÄG 2015: § 785 Abs 1
Eine Zuwendung ohne Gegenleistung (hier: Einräumung eines Wohnrechts) kann auch dann als gem § 785 Abs 1 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 bei der Pflichtteilsbemessung zu berücksichtigende Schenkung qualifiziert werden, wenn eine ausdrückliche Feststellung zur Schenkungsabsicht des Erblassers fehlt.