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Ersichtlichmachung im Grundbuch nach Errichtung eines Superädifikats

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/390Zak 2022, 213 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 297, § 435

UHG: § 1 Abs 1 Z 2 lit b

Um die Ersichtlichmachung eines Superädifikats, an dem durch Errichtung originär Eigentum erworben wurde, im Grundbuch zu erreichen, muss die Einreihung einer Urkunde iSd § 1 Abs 1 Z 2 lit b UHG beantragt werden. Eine Urkundenhinterlegung ist nicht zulässig.

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