ABGB: § 364 Abs 2
Für die Wesentlichkeit einer Lärmimmission ist neben der Lautstärke auch die Lästigkeit der Geräusche im Empfinden eines Durchschnittsmenschen entscheidend. Diese hängt vor allem von Tonhöhe, Dauer und Eigenart des Lärms ab.
ABGB: § 364 Abs 2
Für die Wesentlichkeit einer Lärmimmission ist neben der Lautstärke auch die Lästigkeit der Geräusche im Empfinden eines Durchschnittsmenschen entscheidend. Diese hängt vor allem von Tonhöhe, Dauer und Eigenart des Lärms ab.