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Nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen Krähen von Hähnen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/384Zak 2022, 212 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 364 Abs 2

ZPO: § 226, § 406

Nach Ansicht der Vorinstanz ist das Krähen von Hähnen, das in der Nachbarwohnung sowohl untertags als auch in der Nacht regelmäßig deutlich wahrnehmbar ist, in einem dicht besiedelten Gebiet in Wien eine ortsunübliche und wesentliche Beeinträchtigung, gegen die mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage vorgegangen werden kann. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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