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Kein Antragsrecht von Geschwistern auf Feststellung der Nichtabstammung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/381Zak 2022, 211 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 142, § 151 Abs 2

Der Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter kann gem § 151 Abs 2 ABGB vom rechtlichen Vater oder vom Kind gestellt werden. Mit Kind ist jenes Kind gemeint, um dessen Abstammung es geht. Andere Kinder des rechtlichen Vaters sind nicht antragslegitimiert.

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