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Verpflichtung britischer Kläger zur Leistung einer Prozesskostensicherheit?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/366Zak 2022, 199 Heft 10 v. 1.7.2022

ZPO: § 57 Abs 2 Z 1a

HGÜ: Art 8 Abs 1

Gem § 57 Abs 2 Z 1a ZPO ist ein ausländischer Kläger ua dann nicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit verpflichtet, wenn eine gegen ihn ausgefallene Kostenentscheidung in seinem Heimatstaat vollstreckt wird. Eine Rechtsgrundlage, ihm wegen angeblich rechtsmissbräuchlicher Klagsführung dennoch eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen, besteht nicht.

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