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Ausnahme vom EKHG wegen elektronischer Geschwindigkeitsbegrenzung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/360Zak 2022, 198 Heft 10 v. 1.7.2022

EKHG: § 2 Abs 2

§ 2 Abs 2 EKHG nimmt Kfz mit einer Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h von der Gefährdungshaftung aus. Die Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit durch eine elektronische Einrichtung, die nicht ohne erheblichen Aufwand überwunden werden kann, reicht für diesen Ausnahmetatbestand aus.

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