WEG: § 31, § 32
ABGB: § 914
Gegen die Akontoforderungen der Eigentümergemeinschaft für Bewirtschaftungskosten kann der Wohnungseigentümer nicht mit Erfolg einwenden, dass die Vorschreibungen unter Anwendung eines unrichtigen Verteilungsschlüssels erfolgten (hier: abweichend vom vereinbarten Aufteilungsschlüssel). Zulässig ist dieser Einwand hingegen gegenüber Forderungen für Rücklagenbeiträge.