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Bestellung eines Fremdverwalters auf Antrag eines Wohnungseigentümers

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/352Zak 2022, 196 Heft 10 v. 1.7.2022

WEG: § 30 Abs 1 Z 6

Das Minderheitsrecht, durch das Gericht einen Verwalter oder vorläufigen Verwalter bestellen zu lassen (§ 30 Abs 1 Z 6 WEG), setzt bei bestehender Selbstverwaltung voraus, dass deren Aufrechterhaltung unmöglich oder untunlich ist. Der Antragsteller muss daher ein wichtiges Interesse an der Fremdverwaltung darlegen.

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