ABGB: § 608, § 609, § 781, § 786
Die Aufgabe der Vorerbenstellung ist keine Schenkung an den Nacherben iSd § 781 ABGB, die bei der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Vorerben seiner Verlassenschaft hinzugerechnet werden könnte, weil das Substitutionsgut nicht in diese Verlassenschaft fällt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine normale Nacherbschaft oder um eine Nacherbschaft auf den Überrest handelt.