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Letztwillige Verfügung - äußere Urkundeneinheit durch mehrere Heftklammern

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/339Zak 2022, 192 Heft 10 v. 1.7.2022

ABGB: § 579 Abs 1, § 601

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere oder innere Urkundeneinheit miteinander verbunden sind.

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