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Fristenhemmung im Sommer

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2022/334Zak 2022, 190 Heft 10 v. 1.7.2022

Gem § 222 ZPO sind bestimmte verfahrensrechtliche Fristen zwischen dem 15. Juli und dem 17. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Jänner gehemmt. Der Beitrag stellt die Fristenberechnung für Sommer 2022 dar und bietet eine Übersicht der erfassten und ausgenommenen Fristen.

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