Wenn das erweiterte Exekutionspaket iSd § 20 EO bewilligt, aber der für die Bestellung des Verwalters gem § 79 Abs 1 EO erforderliche Kostenvorschuss nicht erlegt worden ist, ist die Exekution nach Ansicht des LGZ Wien (46 R 25/22z) nicht einzustellen, sondern auf das kleine Exekutionspaket (§ 19 EO) einzuschränken.