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Nichterlag des Kostenvorschusses beim erweiterten Exekutionspaket

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/331Zak 2022, 183 Heft 10 v. 1.7.2022

Wenn das erweiterte Exekutionspaket iSd § 20 EO bewilligt, aber der für die Bestellung des Verwalters gem § 79 Abs 1 EO erforderliche Kostenvorschuss nicht erlegt worden ist, ist die Exekution nach Ansicht des LGZ Wien (46 R 25/22z) nicht einzustellen, sondern auf das kleine Exekutionspaket (§ 19 EO) einzuschränken.

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