Gem § 148 Abs 2 ABGB kann die Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen auch nach Ablauf von zwei Jahren seit dessen Tod auf die Zeugungsvermutung gestützt werden, wenn die Gründe für die Unmöglichkeit eines positiven Vaterschaftsnachweises in der Sphäre des Mannes liegen. In 4 Ob 131/20y = Zak 2021/113, 72 hat der OGH die Unmöglichkeit eines DNA-Nachweises aufgrund Einäscherung des Leichnams nur deshalb nicht der Sphäre des Mannes zugerechnet, weil das Kind zuvor über einen langen Zeitraum untätig geblieben war. Der Autor wendet sich dagegen, das zufällige Fehlen genetischen Materials der Sphäre des Mannes zuzuordnen. Diese rein im Interesse des Kindes vorgenommene Zuordnung widerspreche dem Zweck der Frist, die eigentlich dem Schutz der Rechtsnachfolger des Mannes diene.