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Abgasskandal - internationale Zuständigkeit für Schadenersatzklagen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/282Zak 2021, 159 Heft 8 v. 19.5.2021

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2

ABGB: § 1295 Abs 1

Für eine Schadenersatzklage gegen den deutschen Fahrzeughersteller wegen des Abgasskandals besteht keine internationale Zuständigkeit nach Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 in Österreich, wenn das Fahrzeug (hier: Gebrauchtwagen) in Deutschland erworben worden ist. Dass der Kläger seinen Wohnsitz in Österreich hat, dem Verkäufer (hier: Gebrauchtwagenhändler) die Absicht, das Fahrzeug nach Österreich zu importieren und hier überwiegend zu nutzen, bekannt war und der Kaufpreis von einem österreichischen Konto überwiesen wurde, kann daran nichts ändern.

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