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Zwischenfeststellungsantrag über Anwendbarkeit des MRG unzulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/275Zak 2021, 156 Heft 8 v. 19.5.2021

MRG: § 37 Abs 3 Z 11

Im mietrechtlichen Außerstreitverfahren ist ein Zwischenantrag auf Feststellung gem § 37 Abs 3 Z 11 MRG zulässig, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:

Feststellungsfähiges Recht oder Rechtsverhältnis als Gegenstand;

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