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320.000 € Schmerzengeld bei Querschnittlähmung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/243Zak 2021, 138 Heft 7 v. 5.5.2021

ABGB: § 1325

320.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): 59-jähriger Mann; Querschnittlähmung nach einem Mountainbike-Unfall; Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten; Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung mit Katheterisierung; weitgehende Lähmung der Atemmuskulatur (deutlich erschwerte Atmung, aber keine dauerhafte assistierte Beatmung erforderlich); massive Beeinträchtigung der Thermoregulation mit Thromboembolie- und Überhit-

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