ABGB: § 1325
320.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): 59-jähriger Mann; Querschnittlähmung nach einem Mountainbike-Unfall; Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten; Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung mit Katheterisierung; weitgehende Lähmung der Atemmuskulatur (deutlich erschwerte Atmung, aber keine dauerhafte assistierte Beatmung erforderlich); massive Beeinträchtigung der Thermoregulation mit Thromboembolie- und Überhit-