ZPO: § 31, § 581, § 583, § 594, § 610 Abs 1 Z 2, § 611
ABGB: § 1008
Für den Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch einen Stellvertreter ist nach österreichischem Recht eine Spezialvollmacht erforderlich. Auch die nachträgliche Genehmigung einer mangels ausreichender Vollmacht unwirksamen Schiedsvereinbarung durch einen Vertreter setzt eine Spezialvollmacht voraus. Allerdings ersetzt die anwaltliche Prozessvollmacht die Spezialvollmacht.