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Heilung der ohne Spezialvollmacht abgeschlossenen Schiedsvereinbarung durch Schiedsklage

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/213Zak 2021, 118 Heft 6 v. 21.4.2021

ZPO: § 31, § 581, § 583, § 594, § 610 Abs 1 Z 2, § 611

ABGB: § 1008

Für den Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch einen Stellvertreter ist nach österreichischem Recht eine Spezialvollmacht erforderlich. Auch die nachträgliche Genehmigung einer mangels ausreichender Vollmacht unwirksamen Schiedsvereinbarung durch einen Vertreter setzt eine Spezialvollmacht voraus. Allerdings ersetzt die anwaltliche Prozessvollmacht die Spezialvollmacht.

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