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Parteistellung des Nacherben im Verlassenschaftsverfahren ohne Erbantrittserklärung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/200Zak 2021, 114 Heft 6 v. 21.4.2021

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, § 161, § 176, § 178 Abs 2 Z 1

ABGB: § 608

Der Nacherbe hat bereits im Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod des Erblassers (und nicht erst bei der fortgesetzten Abhandlung nach dem Nacherbfall) Parteistellung, soweit es um die Wahrung und Sicherung seiner Rechte geht. Hier hängt die Parteistellung nicht von der Abgabe einer Erbantrittserklärung ab.

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