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Keine Pflichtteilsansprüche mit ordre public vereinbar

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/198Zak 2021, 113 Heft 6 v. 21.4.2021

EuErbVO: Art 22, Art 23 Abs 2 lit h, Art 35

Dass das anwendbare Erbrecht (hier: englisches Recht) keine bedarfsunabhängigen Pflichtteilsansprüche von Nachkommen vorsieht, verstößt nicht gegen den österreichischen ordre public. Anderes könnte nur gelten, wenn der Fall einen besonders engen Inlandsbezug aufweist.

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