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Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/189Zak 2021, 109 Heft 6 v. 21.4.2021

Stand: BGBl I 2021/59

Am 1. 4. 2021 wäre es sowohl bei den mietrechtlichen Richtwerten (siehe Zak 2019/191, 111) als auch bei den mietrechtlichen Kategoriebeträgen (siehe Zak 2018/43, 32) zu Indexanpassungen gekommen. Mit dem Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (MPFLG) wurde die Valorisierung um ein Jahr aufgeschoben.

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