Stand: BGBl I 2021/59
Am 1. 4. 2021 wäre es sowohl bei den mietrechtlichen Richtwerten (siehe Zak 2019/191, 111) als auch bei den mietrechtlichen Kategoriebeträgen (siehe Zak 2018/43, 32) zu Indexanpassungen gekommen. Mit dem Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (MPFLG) wurde die Valorisierung um ein Jahr aufgeschoben.