ZPO: § 581, § 584 Abs 1
ABGB: § 914
Eine Schiedsvereinbarung bewirkt nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs, sondern die sachliche (prorogable) Unzuständigkeit des staatlichen Gerichts.
ZPO: § 581, § 584 Abs 1
ABGB: § 914
Eine Schiedsvereinbarung bewirkt nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs, sondern die sachliche (prorogable) Unzuständigkeit des staatlichen Gerichts.