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Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen aufgrund der Zeugungsvermutung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/113Zak 2021, 72 Heft 4 v. 17.3.2021

ABGB: § 142, § 148

Das Kind kann seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wahlweise auf einen positiven Vaterschaftsnachweis (§ 148 Abs 1 ABGB) oder auf den Nachweis sexueller Kontakte des Mannes mit der Mutter in der empfängniskritischen Zeit (Zeugungsvermutung: § 148 Abs 2 ABGB) stützen. Im zweiten Fall trifft den Mann die Beweislast dafür, dass das Kind nicht von ihm abstammt.

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