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Lange Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche unabhängig vom Schadenseintritt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/97Zak 2021, 58 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 1489

Der OGH hält an seiner stRsp fest, nach der die objektive 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach § 1489 ABGB unabhängig vom Schadenseintritt ab der schadensverursachenden Handlung läuft. Mit dem Ablauf dieser Frist verjährt ein Ersatzanspruch auch, wenn der Schaden zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eingetreten ist.

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