ABGB: § 828 Abs 2, § 830, § 863, § 1117, § 1118
Die Miteigentümer können ausdrücklich oder schlüssig auf ihren Teilungsanspruch verzichten (Fortsetzungsvereinbarung). Eine Teilungsklage setzt in diesem Fall die Kündigung der Fortsetzungsvereinbarung aus wichtigem Grund voraus.