Zu 5 Ob 93/21v = Zak 2021/635, 356: Ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot verliert nach stRsp durch den nachträglichen Wegfall des eine Begründungsvoraussetzung darstellenden Angehörigenverhältnisses (zB Ehe) nicht seine dingliche Wirkung.